Unsere Öffnungszeiten:

Mo- Do 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr. 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr

Leistungen

Individuelles Arbeitsrecht

(außergerichtlich und gerichtlich)

  • Kündigungen
  • Abmahnungen
  • Vertragsstreitigkeiten
  • Zahlungsansprüche

etc.

Ein paar Beispiele aus der Praxis:

Der Klassiker: eine Arbeitnehmerin legt uns einen Aufhebungsvertrag vor, den ihr der Arbeitgeber angetragen hat. Das Arbeitsverhältnis soll einvernehmlich beendet werden. Wir beraten zu den damit zusammenhängenden sozialrechtlichen Fragestellungen (SGB III Arbeitslosenversicherung-Sperrzeitproblematik, Ruhenstatbestände) und der arbeitsrechtlichen Standortbestimmung und vor allem: zur richtigen Strategie. Dabei wird die konkrete arbeitsrechtliche Situation genau analysiert, mit unserer Mandantin ein ganz persönliches Ziel definiert und auf die Lebenssituation zugeschnitten gemeinsam ein Fahrplan entwickelt, wie es weitergehen soll.
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Ein prekärer Fall: Der Monat ist zuende, der Lohn fällig, die Miete ebenso, das Konto leer – der Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht.  Wir setzen den Lohnanspruch im arbeitsgerichtlichen Eilverfahren zügig durch: im Umfange des pfändungsfreien Einkommens kann das Arbeitsgericht den Arbeitgeber durch einstweilige Verfügung zur Lohnzahlung verurteilen. Das hilft oft zunächst aus der größten Not. Die weiteren Lohnansprüche können dann in einem normalen Prozeß geltend gemacht werden.
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„Er hat sich bemüht…“ Manche Arbeitgeber bemühen sich, ordentliche Zeugnisse zu schreiben, schaffen es aber gleichwohl nicht. Wir prüfen Zeugnisse, erstellen Entwürfe und machen notfalls Korrekturansprüche geltend, gerichtlich und außergerichtlich.
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Konfrontation im bestehenden Arbeitsverhältnis ist manchmal nicht so gut. Wir begleiten natürlich auch im Hintergrund, ohne das die anwaltliche Begleitung gegenüber dem Arbeitgeber kundgetan werden muß.  Das schafft Orientierung und Sicherheit ohne eine unnötige Verschärfung im Arbeitsalltag. Und sobald es Not tut, kommen wir aus der Deckung.

 

Kollektives Arbeitsrecht

(außergerichtlich und gerichtlich)

  • Recht der Arbeitnehmervertreter wie Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen

Ein paar Beispiele aus der Praxis:

Ein Arbeitgeber plant strukturelle Änderungen in der Arbeitsorganisation, stellt neue Fertigungslinien auf, stimmt auf die neuen Prozesse neuer Arbeitszeiten ab. Der im Betrieb bestehende Betriebsrat wird vor vollendete Tatsachen gestellt.
Was ist zu tun? Wie sieht die Rechtslage aus? Hat der Betriebsrat hier Mitbestimmungsrechte? Kann er noch eingreifen? In welchen Bereichen kann er mitbestimmen?
Diese Fragen werden mit der nötigen Eile geprüft, der Betriebsrat wird in die Lage versetzt, sich durch ordnungsgemäße Beschlüsse Rechtsrat und rechtlichen Beistand zu holen und bei der Geltendmachung und Durchsetzung seiner Rechte außergerichtlich und gerichtlich in einem Beschlußverfahren vertreten. Soweit erforderlich werden kurzfristig notwendige Eilverfahren eingeleitet.
Parallel dazu unterstützen wir den Betriebsrat bei der Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der Betriebsöffentlichkeit, um den Arbeitnehmer*innen die oft nicht so einfache Rechtslage des Betriebsverfassunsrechtes und die Rolle des Betriebsrates anschaulich zu machen.

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Im Rahmen einer Versetzung eines Arbeitnehmers wird der Betriebsrat nicht beteiligt. Der Arbeitnehmer ist mit der Versetzung nicht einverstanden, ist sich aber nicht sicher, ob er auf der Grundlage seines Arbeitsvertrages die Befolgung der Weisung verweigern darf.
Wir beraten in dieser Konstellation sowohl den Arbeitnehmer, als auch den Betriebsrat rechtlich und taktisch im Zusammenspiel zwischen kollektivem und individuellem Arbeitsrecht. So geben wir dem Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht an die Hand, da er wegen der fehlenden Beteiligung des Betriebsrates die Unwirksamkeit der Weisung einwenden kann. Der Betriebsrat kann seinerseits die Durchführung der Maßnahme/Versetzung verhindern oder aber aus taktischen Gründen zuwarten, ob der Arbeitgeber merkt, dass und wo er einen Fehler gemacht hat.

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Ein Betrieb wird stillgelegt: wir beraten und vertreten den Betriebsrat bei den Verhandlungen über einen Interessenausgleich/Sozialplan. Wo es nötig ist, arbeiten wir mit Sachverständigen/Experten anderer Disziplinen gemeinsam für unsere Mandanten. Selbstverständlich agieren wir gemeinsam mit den jeweiligen Gewerkschaften, die vor Ort vertreten sind.


Vertragsgeltende Tätigkeiten

  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Dienstvereinbarungen
  • Andere arbeitsrechtliche Vereinbarungen



Außerdem betreuen wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte und Mitarbeitervertretungen

Weitere Leistungen:

  • Schulung von Betriebsräten, Mitarbeitervertretungen und Mitarbeitern mit Personalverantwortung auf der Grundlage eigener bewährter Schulungskonzepte

Mediation


Der Bereich der „klassischen“ anwaltlichen Tätigkeit wird ergänzt durch Mediation. Rechtsanwalt Jähne ist Mediator (DAA) und bietet im Bereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht Mediationen an.
Eine Mediation ist ein Weg der außergerichtlichen Konfliktlösung, bei der die Parteien (Medianten) unter „Moderation“ des Mediators selbst eine interessengerechte Lösung erarbeiten.

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