Kosten
Die Vergütung unserer Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), im Einzelfall nach individuell getroffenen Gebührenvereinbarungen.
Am besten sprechen Sie uns im Erstgespräch direkt auf die entstehenden Kosten an und zwar auch zu den Kosten einer Erstberatung. Auch eine mündliche Erstberatung ist kostenpflichtig, die konkreten Kosten können allerdings häufig erst im Erstgespräch geklärt werden. Wollen Sie folglich zunächst nur mündlich beraten werden und vorher Klarheit über die dadurch entstehenden Kosten haben, können Sie dies gleich zu Beginn des Gespräches mit uns klären. Wir garantieren: Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten.
Nach der persönlichen Kosteninformation entscheiden Sie darüber, welcher Weg der Kostenübernahme für Sie in Betracht kommt.
Sind Sie rechtsschutzversichert, klären wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme.
Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, kümmern wir uns um die Gewährung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe, so dass die Landeskasse Ihre Rechtsanwaltskostenn und anfallende Gerichtskosten trägt. Auch zu den Voraussetzungen, unter denen Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe gewährt wird, beraten wir Sie gern.